Bitte beachten Sie:
Vom 26.02.24 - 01.03.24 führen wir unsere Inventur durch. Aus diesem Grund werden Bestellungen, welche ab dem 24.02.24 bei uns eingehen, erst ab dem 04.03.24 wieder bearbeitet. Die Bestellungen werden dann chronologisch abgearbeitet.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis.
Ihr Börger-Motorgeräte Team
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Verhaltensweise bei Transportschäden

Verhaltensweise bei Transportschäden

Sobald die bestellte Ware unser Haus verlassen hat, geht das Risiko auf den Empfänger über. Bitte befolgen Sie im Falle eines Transportschadens in Ihrem eigenen Interesse folgende Hinweise!

Achten Sie bitte bei der Warenannahme darauf, dass die auf dem Ablieferungsnachweis angegebene Anzahl der Pakete mit der tatsächlich gelieferten Anzahl überein stimmt!

Da Sie den Ablieferungsnachweis unterschreiben müssen, können spätere Reklamationen wegen fehlender Ware beim Transporteur nicht mehr geltend gemacht werden!

Was müssen Sie unternehmen wenn bei Lieferung der Ware offensichtlich eine Beschädigung vorliegt: 

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Transportschäden:

A) Der offensichtliche Transportschaden

Bei bereits äußerlich erkennbaren Beschädigungen der Sendung ist zu empfehlen, die Lieferung im Beisein des Zustellers zu öffnen. Vergewissern Sie sich, dass kein verdeckter Transportschaden vorliegt. Prüfen Sie insbesondere, ob der Inhalt beschädigt ist oder fehlt.

Beispiele: Karton eingerissen oder stark gestaucht, Teile der Ware ragen aus der Verpackung heraus, gebrochene Europaletten, Staplergabel ist in den Palettenkarton eingedrungen,…

Verfahrensweise:
Vermerken Sie die Art der Beschädigung (z.B. Verpackung defekt, Gehäuse eingedrückt,…) auf dem Frachtbrief und lassen Sie sich dies vom anliefernden Fahrer per Unterschrift bestätigen. Wenn der Fahrer sich weigert, machen Sie trotzdem unbedingt den Vermerk und ergänzen: „Unterschrift des Fahrers fehlt, da verweigert“.

Sollte die Unterschrift auf einem Displaygerät geleistet werden, unterschreiben Sie etwas kleiner und machen Sie möglichst deutlich den Vermerk „DEFEKT“ dazu. Zusätzlich sollte der Fahrer die Sendung in seiner EDV als defekt markieren.

Im Zweifel gilt: Bevor Sie eine Sendung in beschädigtem Zustand akzeptieren und befürchten, später evtl. Schäden selber tragen zu müssen, lehnen Sie die Annahme ruhigen Gewissens ab und melden Sie uns den Schaden per Fax 05323 / 98 25 28 98 oder per E-Mail info@boerger-motorgeraete.eu

Falls ein Fahrer Ihnen die Möglichkeit versagt, die Ware mit Beschädigungsvermerk anzunehmen (er besteht auf entweder Unterschrift ohne Vermerk oder keine Annahme) verweigern Sie bitte die Annahme und informieren uns umgehend per Fax 05323 / 98 25 28 98 oder per E-Mail  info@boerger-motorgeraete.eu

Bitte unterlassen Sie es, die Sendung mit dem Vermerk „unter Vorbehalt" anzunehmen! Dieser Vermerk ist gesetzlich unwirksam und hat im Schadensfall bei Versicherungen keine Relevanz.

Die Rücksteuerung annahmeverweigerter Sendungen organisieren wir in Zusammenarbeit mit den von uns gewählten Transportunternehmen für Sie. Auch die Rückholung transportbeschädigter Ware wird durch uns organisiert. Dies natürlich in Absprache mit Ihnen.

B) Der versteckte Transportschaden

Beispiele: Karton oder Palette ist von außen unbeschädigt, die Ware weist aber nach dem Öffnen Schäden auf.

Im Gegensatz zum offenen Transportschaden wurde die Ware „gegen reine Quittung“ angenommen. Dem Spediteur gegenüber wurde kein Schadensvermerk gemacht.

Daher liegt hier die Beweislast gegenüber dem Spediteur zwischen Versender und Empfänger. Daher ist eine vollständige Dokumentation (Fotos der Außen- und Innenverpackung, Fotos der beschädigten Stellen, Schadensbeschreibung, usw.) unerlässlich.

Weiterhin muss ein solcher Schaden innerhalb von max. 7 Tagen an uns gemeldet werden. Danach wird seitens Speditionen/Paketdiensten und Versicherungen davon ausgegangen, dass die Ware unbeschädigt Ihr Haus erreicht hat und der Schaden ist somit nicht mehr regulierbar.

Verfahrensweise:
Schicken Sie die Waren auf keinen Fall eigenmächtig zurück, da Transportschäden dann nicht mehr nachweisbar sind und Sie als Absender den Beweis erbringen müssen, dass die Schäden nicht bei Rücksendung aufgetreten sind, was im Zweifel schwer nachzuweisen sein wird. Daher möchten wir Sie in Ihrem eigenem Interesse dringend darum bitten, diese nachfolgend beschriebene Procedere einzuhalten.

1. Verändern Sie auf keinen Fall etwas an Ware oder Verpackung!

2. Benutzen Sie die beschädigte Ware nicht!

3. Vermerken Sie beschädigte Verpackung(en) oder Fehlmengen detailliert auf dem Ablieferungsnachweis und machen Sie sich eine Kopie davon!

4. Im Falle eines Transportschadens ist es sehr hilfreich, ein paar Fotos des Schadens und, des Kartons / Verpackung zu machen und die Fotos den Unterlagen in Kopie beizulegen.

5. Melden Sie uns den Schaden sofort schriftlich per Fax 05323 / 98 25 28 98 oder per E-Mail info@boerger-motorgeraete.eu
Bitte beschreiben Sie den aufgetretenen Schaden möglichst exakt und bewahren Sie auf jeden Fall die Ware inkl. der Umverpackung und Originalkartonage zwecks Prüfung des Transportschadens auf. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und ggf. die Abholung der beschädigten Ware veranlassen.

Allgemeine Hinweise:

Geringe Transportschäden und minimale Reparaturen werden von uns auch oft in gegenseitiger Absprache außerhalb einer regulären Transportschadensabwicklung bearbeitet. Sprechen Sie uns bitte an, wenn ein Bagatellschaden vorliegt. Meist gibt es hier eine unbürokratische Lösung.

Ansprüche auf Ersatzlieferung oder Kaufpreiserstattung stehen dem Kunden erst dann zu, wenn der Transportschaden eindeutig festgestellt oder ein Nachforschungsverfahren abgeschlossen wurde.

Falls es Fragen zu Transportschäden gibt, kontaktieren Sie uns bitte:

Börger Motorgeräte GmbH
Goslarsche Str. 61 B
38678 Clausthal-Zellerfeld
Tel.: 05323 / 98 25 28-0
Fax: 05323 / 98 25 28 98
E-Mail: info@boerger-motorgeraete.eu

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